Gesellschaften der FTI GROUP melden Insolvenz an Informationen für Kunden und Partner

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Am Montag, den 3. Juni 2024, meldete die FTI Touristik GmbH als erste Gesellschaft der FTI GROUP Insolvenz an (zur Pressemeldung). Darauf folgte die BigXtra Touristik GmbH und die Flight Trading GmbH. FTI Voyages SAS meldete am 10. Juni 2024 eine Einstellung der Zahlungen. Am 24. Juni 2024 folgte die Insolvenzanmeldung der Meeting Point Hotelmanagement Holding GmbH und der Meeting Point International GmbH (zur Pressemeldung). Am 26. Juni 2024 reichten die Schweizer Reiseveranstalter FTI Touristik AG und BigXtra Touristik AG einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens ein.

Alle über FTI Touristik GmbH, 5vorFlug und BigXtra Touristik GmbH gebuchten Reisen mit einem Abreisedatum bis einschließlich Freitag, 5. Juli 2024, wurden bereits abgesagt (zur Pressemeldung). Ab dem 6. Juli 2024 müssen leider alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen abgesagt werden (zur Pressemeldung).

Alle über FTI Touristik AG und BigXtra Touristik AG gebuchten Reisen müssen leider ab dem 21. Juni 2024 abgesagt werden. Über FTI Voyages SAS gebuchte Reisen können auf Kundenwunsch bis zum 31. August 2024 kostenlos storniert werden.

Einzelleistungen, die abgesagt werden müssen, sind alle Mietwagenbuchungen der Marke DriveFTI, über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik gebuchte Nur-Hotel-Leistungen sowie über FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra Touristik oder Meeting Point International gebuchte Transfers und Ausflüge im Zielgebiet. Alle genannten Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert.

Nur-Linienflüge, deren Flugtickets bereits ausgestellt wurden, können durchgeführt werden – die Tickets behalten Gültigkeit. Wurde das Ticket hingegen noch nicht ausgestellt, so muss die Buchung leider abgesagt werden. Nur-Flug-Leistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds.

Hinweis: Pauschalreisen mit inkludiertem Camper sowie Rundreisen sind grundsätzlich als Pauschalreisen zu bewerten und daher vom Deutschen Reisesicherungsfonds abgedeckt. Noch in Prüfung ist die Buchung von Linienflügen in Verbindung mit weiteren Einzelleistungen. Hier arbeiten wir mit Hochdruck an Klärung für unsere Kunden.

FAQ FTI Touristik GmbH & BigXtra Touristik GmbH

Allgemeine Fragen zur Insolvenz

Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Dies beinhaltet die Marke FTI in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Frankreich, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Gebuchte Leistungen der genannten Veranstalter sind dann betroffen, wenn sie über stationäre Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht wurden.

Nicht betroffen sind bei Drittanbietern gebuchte Leistungen (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht worden sind.

Die FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH haben beantragt, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – hat daraufhin am 03.06.2024 und 06.06.2024 Herrn Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ist frühstens im September 2024 zu rechnen.

Eine Anmeldung etwaiger Forderungen zur Insolvenztabelle ist erst mit Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens möglich.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie ein Gläubigeranschreiben. Bitte melden Sie Ihre Forderung erst nach Erhalt der Gläubigeranschreiben unter Verwendung der dort angegebenen PIN (persönliche Identifikationsnummer) an. Bitte warten Sie den Erhalt dieses Aufforderungsschreibens ab. Dieser PIN wird die Bearbeitung Ihrer Forderungsanmeldung erleichtern und beschleunigen.

Reise gebucht - bereits unterwegs

In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühen wir uns, dass Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen können. Wenn dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zu Ihrem ursprünglichen Abflugort organisiert. In Abstimmung mit Dienstleistern des DRSF werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der Webseite des DRSF (www.drsf.reise).

Wenn sie über die Webseiten www.fti.dewww.fti.atwww.fti.ch oder www.5vorflug.de eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht haben – zum Beispiel TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, etc. – dann sind Sie durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen – Beförderung, Beherbergung, Fahrzeugvermietung und sonstige touristische Leistungen – für den Zweck derselben Reise. Beispielsweise eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen. Auch Rundreisen gelten als Pauschalreisen und sind damit durch den DRSF abgesichert.)

Als Pauschalreisegast brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen! Kein Pauschalurlauber in den Zielgebieten, der von der FTI-Insolvenz betroffen ist, bleibt im Regen stehen. Durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) ist der Hotelaufenthalt abgesichert und der jeweils beauftragte Fremdveranstalter, der Sie im Zielgebiet ab sofort betreut, wird sich bei diesen Belangen um Sie kümmern.

Falls Sie keinen Nachweis für die Kostenübernahme des DRSF erhalten haben, können Sie diesen hier nochmals runterladen und dem Hotel vorlegen:

Für Leistungen der FTI Touristik GmbH (DeutschEnglischSpanischArabisch)
Für Leistungen der BigXtra Touristik GmbH (DeutschEnglischSpanisch)

Als Pauschalreisegast brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen! Kein Pauschalurlauber in den Zielgebieten, der von der FTI-Insolvenz betroffen ist, bleibt im Regen stehen. Durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) sind alle bezahlten Pauschalreiseleistungen abgesichert und der jeweils beauftragte Fremdveranstalter, der Sie im Zielgebiet ab sofort betreut, wird sich bei diesen Belangen um Sie kümmern.

Prinzipiell erstattet der Deutsche Reisesicherungsfonds auch privat geleistete Nachzahlungen, wenn Pauschalreisende die Zahlungen mit den notwendigen Dokumenten nachweisen können. Dafür ist in jedem Einzelfall eine Prüfung notwendig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine pauschalen Garantien für privat geleistete Nachzahlungen in beliebiger Höhe abgeben können.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet in den wichtigsten Reisegebieten mit Partnern zusammen, die Reisenden in allen Situationen schnell und pragmatisch helfen. Die Verantwortlichen der Partner kommen direkt auf die Reisenden zu. Sollten Sie nicht wissen, wer für Sie verantwortlich ist, können Sie sich unter der Hotline-Nummer +49 (0)89 710 45 14 98 (erreichbar von 8 Uhr bis 22 Uhr) an FTI oder unter Tel. +49 (0)30 78954770 rund um die Uhr direkt an den DRSF wenden.

Reise gebucht - noch nicht unterwegs

Leider sind wir gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.

Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.

Wir bitten Sie an dieser Stelle darum, von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.

Einzelleistungen, wie zum Beispiel nur Flüge, nur Hotelübernachtungen, nur Transfers oder ähnliches, fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen – Beförderung, Beherbergung, Fahrzeugvermietung und sonstigen touristischen Leistungen – für den Zweck derselben Reise. Beispielsweise eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen. Auch Rundreisen gelten als Pauschalreisen und sind damit durch den DRSF abgesichert.)

Leider sind wir gezwungen, alle gebuchten Pauschalreisen zu stornieren. 

Da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden. Wir bitten Sie an dieser Stelle darum, von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.

Wenn Sie auf den Webseiten www.fti.dewww.fti.atwww.fti.ch oder www.5vorflug.de eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht haben – zum Beispiel TUI, Alltours, DERTOUR, vtours – dann sind Sie durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen – Beförderung, Beherbergung, Fahrzeugvermietung und sonstigen touristischen Leistungen – für den Zweck derselben Reise. Beispielsweise eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen. Auch Rundreisen gelten als Pauschalreisen und sind damit durch den DRSF abgesichert.)

Leider sind wir gezwungen, bestimmte Einzelleistungen ab dem 6. Juli 2024 zu stornieren. Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. 

Falls Sie weiterhin Interesse an der gebuchten Einzelleistung haben, so wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro, damit dieses sich gegebenenfalls direkt mit dem Leistungsträger für eine Reservierung in Verbindung setzt.

Wenn Sie Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht – zum Beispiel TUI, Alltours, DERTOUR, vtours – und diese dort direkt bezahlt haben, dann sind Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.

Nein. Da die Pauschalreise vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert ist, kann diese nicht in eine Einzelleistung (z.B. nur Flug) umgeändert werden. Die Pauschalreisen wurden bereits alle abgesagt und Sie erhalten eine Rückerstattung über den DRSF.

Wenn Sie nur einen Flug gebucht haben und Ihr Ticket bereits ausgestellt ist, wird Ihre Buchung nicht storniert. Um sicherzustellen, dass Sie auch künftig über jegliche Flugänderung informiert werden, bitten wir Sie, sich direkt an Ihr Reisebüro zu wenden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse direkt bei der gebuchten Airline hinterlegen.

Wenn Ihr Flugticket noch nicht ausgestellt ist, müssen wir Ihre Buchung leider absagen. Eine reine Flugbuchung fällt leider als Einzelleistung nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. 

Wir können leider nichts mehr an getätigten Buchungen verändern. Die Reisen werden automatisch storniert.

Alle Optionen und Request Buchungen wurden bereits abgesagt und Sie wurden von uns bereits per E-Mail benachrichtigt.

Alle Optionen und Request Buchungen wurden bereits abgesagt und Sie wurden von uns bereits per E-Mail benachrichtigt.

Nein, diese Leistungen sind nicht von dem Insolvenzverfahren der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten.

FTI Call Center

Diese Hotline bleibt speziell für gebuchte Reisegäste bestehen. Sie ist unter Tel. +49 (0)89 710 45 14 98 von 8 Uhr bis 22 Uhr zu erreichen.


DRSF Call Center

Aufgrund des starken Anrufgeschehens wurde seitens des DRSF ein weiteres Call Center mit zusätzlichem Personal aufgestockt. Das DRSF Call Center ist rund um die Uhr unter Tel. +49 (0)30 78954770 zu erreichen.

Zahlung & Rückerstattung

Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert und müssen zunächst nichts unternehmen. Der DRSF arbeitet eng mit der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen, um die Rückerstattung von Ansprüchen, die durch den DRSF abgesichert sind, vorzubereiten. Der DRSF wird sich aktiv mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald alle für den Erstattungsprozess benötigten Daten zur Verfügung stehen und geprüft wurden.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) entwickelt seine unbürokratischen Hilfsangebote für Pauschalreisende, die ihren Urlaub bereits angetreten haben, weiter. Im Zuge dessen erstattet er nun auch Kosten für Reisen, die bereits vor dem 3. Juni 2024 angetreten wurden. Haben Sie Kosten aus eigener Tasche getragen, um ihren Urlaub fortzusetzen, werden diese vom DRSF rückvergütet.

Formal ist der DRSF erst ab dem Zeitpunkt des Insolvenzantrags der FTI Touristik GmbH zuständig, also für alle Reisen vom 3. Juni 2024 an. Für diese hat der DRSF bereits am 4. Juni 2024 Kostenübernahmeerklärungen vorgelegt, die Sie bei den Hoteliers einreichen können. Allerdings gibt es auch Reisen, die vor dem 3. Juni 2024 begonnen haben und noch andauern. Auch in diesen Fällen sind Urlauber oft mit Forderungen konfrontiert, ihren Aufenthalt selbst zu bezahlen.

Falls dies auf Sie zutrifft, sollten Sie die Zahlung zu diesem Zweck möglichst gut dokumentieren – mit einer Rechnung oder Quittung des Hotels. Darüber hinaus müssen Sie zunächst nichts unternehmen – der DRSF wird sich aktiv mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald die für den Erstattungsprozess benötigten Reisedaten zur Verfügung stehen und ausgewertet wurden.

Wir empfehlen, alle Ihnen vorliegenden Unterlagen aufzubewahren, die die Buchung Ihrer Reise dokumentieren. Wichtig ist insbesondere der den Buchungsunterlagen beiliegende Sicherungsschein des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Sollten Sie vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet haben, um Ihren Urlaub fortsetzen zu können, sollten Sie unbedingt ihre Quittung oder Rechnung für diese Zahlung aufbewahren und vorlegen. Auch der Zahlungsnachweis Ihrer Zahlung an FTI ist im späteren Erstattungsprozess beim DRSF zwingend einzureichen.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zunächst nichts unternehmen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet eng mit der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen, um die Rückerstattung von Ansprüchen, die durch den DRSF abgesichert sind, vorzubereiten. Der DRSF wird sich aktiv mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald das zuständige Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat und alle für den Erstattungsprozess benötigten Daten zur Verfügung stehen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir noch keine genauen Angaben zur Dauer des Erstattungsprozesses machen können. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet eng der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen, um die Rückerstattung abgesicherter Ansprüche vorzubereiten.

Da alle Leistungen ab dem 6. Juli 2024 abgesagt wurden, zieht FTI keine Zahlungen von Kunden ein bzw. müssen Kunden keine Zahlungen leisten.

Deutscher Reisesicherungsfonds - DRSF

Alle Pauschalreisenden, die einen Urlaub bei FTI gebucht haben und sich vor Ort im Urlaubsziel aufhalten, werden vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder einem beauftragten Unternehmen zurückgeholt, sofern notwendig. Der DRSF hilft außerdem auch Kundinnen und Kunden, die eine Pauschalreise gebucht, diese aber aufgrund der Insolvenz nicht antreten konnten.

Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich dazu mit betroffenen Reisenden in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. Entsprechende Details werden über die Internetseite des DRSF bzw. von FTI kommuniziert. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.drsf.reise.

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen – Beförderung, Beherbergung, Fahrzeugvermietung und sonstigen touristischen Leistungen – für den Zweck derselben Reise. Beispielsweise eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen. Auch Rundreisen gelten als Pauschalreisen und sind damit durch den DRSF abgesichert.)

Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.

Entsprechende Details werden über die Internetseite des DRSF bzw. von FTI kommuniziert. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.drsf.reise.

(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen – Beförderung, Beherbergung, Fahrzeugvermietung und sonstigen touristischen Leistungen – für den Zweck derselben Reise. Beispielsweise eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen. Auch Rundreisen gelten als Pauschalreisen und sind damit durch den DRSF abgesichert.)

Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert.

Sie haben über die Marken DriveFTI, Cars&Camper oder Meeting Point Rent-a-Car eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert.

Hotelkosten ab dem 4. Juni 2024 bis zu Ihrer Abreise übernimmt der DRSF. Es wurden bereits Kostenübernahmeerklärungen an Sie direkt sowie an die neuen Zielgebietsagenturen/Fremd-Veranstalter geschickt. Falls Sie keinen Nachweis erhalten haben, können Sie diesen hier nochmals runterladen:

Für Leistungen der FTI Touristik GmbH (DeutschEnglischSpanischArabisch)
Für Leistungen der BigXtra Touristik GmbH (DeutschEnglischSpanisch)

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) ist für alle Reisen zuständig, die von Unternehmen verkauft wurden, die vom DRSF abgesichert waren. Die Nationalität der Reisenden spielt dabei keine Rolle: Pauschalreisen, die bei den Unternehmen FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH gebucht wurden, für die beim DRSF ein Absicherungsvertrag bestand und für die ein Reisesicherungsschein vorliegt, sind abgesichert.

Für Reisen, die über die FTI Voyages SAS oder FTI Schweiz AG verkauft wurden, gilt das nicht. Hier sind die jeweiligen lokalen Absicherer/Versicherer zuständig. Detailliertere Infos finden Sie in den separaten FAQ auf unserer FTI Group Webseite.

Bitte wenden Sie sich direkt an das DRSF Call Center, das aufgrund des starken Anrufgeschehens mit zusätzlichem Personal aufgestockt wurde. Das DRSF Call Center ist rund um die Uhr unter Tel. +49 (0)30 78954770 zu erreichen.