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Am Montag, den 3. Juni 2024, meldete die FTI Touristik GmbH als erste Gesellschaft der FTI GROUP Insolvenz an (zur Pressemeldung). Darauf folgte die BigXtra Touristik GmbH und die Flight Trading GmbH. FTI Voyages SAS meldete am 10. Juni 2024 eine Einstellung der Zahlungen. Am 24. Juni 2024 folgte die Insolvenzanmeldung der Meeting Point Hotelmanagement Holding GmbH und der Meeting Point International GmbH (zur Pressemeldung). Am 26. Juni 2024 reichten die Schweizer Reiseveranstalter FTI Touristik AG und BigXtra Touristik AG einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens ein.
Alle über FTI Touristik GmbH, 5vorFlug und BigXtra Touristik GmbH gebuchten Reisen mit einem Abreisedatum bis einschließlich Freitag, 5. Juli 2024, wurden bereits abgesagt (zur Pressemeldung). Ab dem 6. Juli 2024 müssen leider alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen abgesagt werden (zur Pressemeldung).
Alle über FTI Touristik AG und BigXtra Touristik AG gebuchten Reisen müssen leider ab dem 21. Juni 2024 abgesagt werden. Über FTI Voyages SAS gebuchte Reisen werden ab dem 16. Juli 2024 kostenlos storniert.
Auf dieser Seite möchten wir versuchen, Ihre wichtigsten Fragen zu beantworten. Bitte lesen Sie sich die bereitgestellten Informationen sorgfältig durch.
Achtung: Die Rechtslage und die Geschäftsbedingungen (insbesondere die Stornierungsbedingungen) können sich zwischen den verschiedenen Unternehmen der FTI GROUP stark unterscheiden. Bitte entnehmen Sie Ihrer Rechnung, ob Ihre Buchung bei der FTI Touristik AG (FTI "Schweiz"), der FTI Voyages SAS (FTI "Frankreich") oder der FTI Touristik GmbH (FTI "Deutschland") getätigt wurde.
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf Buchungen bei der FTI Touristik AG.
Wie Sie sicherlich wissen, hat die FTI Touristik GmbH, die Muttergesellschaft der FTI GROUP, am Montag, den 3. Juni 2024, einen Insolvenzantrag gestellt.
Um Ihnen in dieser Situation bestmöglich zu helfen, haben wir wichtige Antworten und Erklärungen zur Insolvenz der FTI Touristik GmbH zusammengestellt. Diese können Sie auf der Website www.fti-group.com/de/insolvenz einsehen, die regelmäßig aktualisiert wird.
Der Konkurs der FTI Touristik AG wurde am 02. Juli 2024 um 14 Uhr eröffnet. Die Gläubiger des Unternehmens werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden:
Es ist nicht notwendig, bei beiden Stellen einen Antrag zu stellen. Die beiden Organisationen werden gemeinsam arbeiten.
Buchungen von Agenturen, die schon eine vollständige oder teilweise Zahlung für ein Pauschalpaket geleistet haben, das auf GDS- oder Low-Cost-Flügen basiert ist, werden nicht storniert.
Ausgestellte PNRs, die sich auf Pauschalreisen beziehen, die von Agenturen erworben wurden und eine Anzahlung oder den vollen Preis bezahlt haben (sofern das Reisebüro nicht die kostenfreie Stornierung des Pakets verlangt hat), bleiben erhalten. Die betreffenden Agenturen werden von FTI direkt kontaktiert.
Es ist nicht möglich, nur den Fluganteil einer Buchung zu bezahlen.
FTI Touristik AG wird daher keine Schritte zur Stornierung von Tickets unternehmen, die an FTI Touristik AG ausgestellt und bezahlt wurden (es sei denn, die betroffenen Agenturen haben einen entsprechenden Antrag gestellt). FTI Touristik AG kann jedoch nicht garantieren, dass die übermittelten PNRs im Laufe der Zeit beibehalten werden, da dies in erster Linie von der betroffenen Fluggesellschaft und/oder möglichen Entscheidungen des Insolvenzverwalters abhängt, der möglicherweise eingeschaltet werden muss.
(Hinweis: Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelunterkunft und Flug, mit eventuell zusätzlich gebuchten Dienstleistungen.)
Wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu ermöglichen, Ihre Reise wie geplant abzuschließen. Trotz unserer Bemühungen kann es jedoch vorkommen, dass Sie die Rückreise Ihrer Kunden selbst organisieren müssen.